Außerdem soll er 5.000 Euro Geldbuße zahlen. Einen entsprechenden Strafbefehl erließ am Dienstag das Amtsgericht Kerpen bei Köln.
Bündgens Anwalt geht davon aus, dass er Einspruch einlegen werde. Sein Mandant sei unschuldig. Der Vorsitzende Richter erkannte an, es gebe sicherlich mehrere verschiedene Sichtweisen auf das Geschehen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 65-jährigen Geistlichen vor, die Vollmacht einer vermögenden Witwe missbraucht und knapp 128.000 Euro auf sein Privatkonto überwiesen zu haben. Mit diesem Geld habe Bündgens ein Mehrfamilienhaus in Aachen gekauft. Mittlerweile hat er die Summe zurückgezahlt. Die Witwe ist im vergangenen Jahr gestorben. Seit Bekanntwerden der Vorwürfe 2019 lässt Bündgens seine Ämter ruhen.
dpa/mb