Während Flandern und Brüssel die Rundfunk- und Fernsehgebühren abgeschafften, wurden in der Wallonie nur die Rundfunkgebühren fallengelassen. Jetzt kassiert die Region nur noch die Fernsehsteuer. Für das laufende Jahr rechnet sie mit Einnahmen in Höhe von 145 Millionen Euro.
Augenblicklich beläuft sich die wallonische Fernsehsteuer auf 100 Euro pro Haushalt (auch mit mehreren Geräten in der Wohnung). Nimmt man jedoch einen Fernseher mit zu seinem Wochenendhaus oder mit in seinem Wohnwagen, ist eine weitere Gebühr fällig.
Moderne Technologien
Muss man für seinen Computer auch eine TV-Steuer bezahlen? Das Gericht erster Instanz in Namür sagt: Ja! Eine Frau in Louvain-la-Neuve hatte sich geweigert, die Steuer für ihren Laptop zu bezahlen. Im Oktober wurde die Frau vom Gericht verpflichtet, die Fernsehgebühren für die letzten vier Jahre zu entrichten. Der Richter befand, unter dem Begriff „Fernsehgerät“ verstehe man jeden Apparat, der den Empfang von Fernsehprogrammen gestattet.
Doch dieses Urteil wirft neue Fragen auf, weil sich die Technologie ständig weiter entwickelt. "Die Gesetzgebung muss sich so gut wie möglich den Realitäten anpassen. Wir wollen erreichen, dass die Anwendung des Gesetzes deutlich ist und nicht dem Zufall überlassen bleibt. Augenblicklich hinkt die Gesetzgebung stets der technologischen Entwicklung hinterher", sagte Jean-Philippe Ducart, der Sprecher der Verbraucherschutzorganisation Test Achats im BRF-Interview.
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