Der 42-Jährige wurde unter anderem der Vergewaltigung von Minderjährigen und des Besitzes von Kinderpornographie für schuldig befunden.
Unter seinen Opfern war auch ein zum Tatzeitpunkt 13-jähriger Junge aus Eupen. Der Angeklagte hatte den Jungen im September 2013 im Internet kontaktiert. Bei einem realen Treffen kam es zu sexuellen Handlungen. Auf dem Rechner fanden die Ermittler Fotos des Jungen.
Das Urteil wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann muss sich allerdings an eine Reihe Bedingungen halten, darunter ein Alkoholverbot.
belga/vk