Schöffe Michael Schmitt erläuterte das neue Lastenheft: Es deckt sich größtenteils mit dem Modell in den Nachbargemeinden Amel und Bütgenbach. Auf die Gemeindeverwaltung komme ein erheblicher Mehraufwand zu, so Schmitt. Der Pachtpreis bleibt unverändert: 160 Euro pro Hektar und Jahr.
Kriterien wie das Alter der Bewerber oder die Entfernung der Ländereien zum Bauernhof spielen bei der Vergabe des Pachtrechts eine Rolle. Ungünstig wirkt es sich aus, wenn der Bewerber schon sehr viel anderes Land bewirtschaftet oder wenn er sich einen Umweltverstoß zu Schulden hat kommen lassen.
Keine Gärreste mehr, außer ...
Darüber hinaus dürfen künftig auf neu verpachtetem Gemeindeland keine Gärreste aus Biogasanlagen ausgebracht werden. Rainer Stoffels ging dazu auf die "intensiven Überlegungen" in der Landwirtschaftskommission ein. So sei es in der Wallonischen Region zugelassen, dass die Gärreste bis zu 0,5 Prozent an Rückständen wie Plastik enthalten. Hier stelle sich aber die Frage, wer das kontrollieren wolle.
Der Büllinger Gemeinderat möchte gar nichts von solchen Rückständen auf den Wiesen und Feldern wissen. Sollte eine Biogasanlage aber im kleineren Rahmen und nachhaltig von ein paar Landwirten geführt werden, unter Verwendung von Kuhmist und Gülle von den eigenen Höfen, ohne das massive Einbringen von Biomasse von weiter weg oder von eigens dazu angebautem Mais ... dann, so Rainer Stoffels, werde sich die Gemeinde einer möglichen Ausbringung von Gärresten aus solchen Anlagen nicht verschließen.
Bürgermeister Friedhelm Wirtz verlieh seiner Genugtuung Ausdruck, dass damit das Kapitel Landpacht neu aufgeschlagen werde, das "in schöner Regelmäßigkeit" die Gemeindeverantwortlichen beschäftigt habe (bis hin zu laufenden gerichtlichen Verfahren). "Was über Jahre sehr gut funktioniert hatte, funktionierte nicht mehr, als sich Pächter nicht mehr an die Abmachungen ihrer Väter gebunden fühlten", fasste Wirtz zusammen.
Vom Wasseranschluss bis zur Mahnung
Der Büllinger Gemeinderat verabschiedete auch eine neue Verordnung über die Wasserversorgung. Die bisherige ist schon über 25 Jahre alt, wie Friedhelm Wirtz unterstrich. Die neue Wasserverordnung regelt nun nach den Worten von Schöffe Wolfgang Reuter "alles vom Wasseranschluss bis zur Abrechnung und möglichen Mahnung".
Seit dem 1. Juni müssen Neubauten über die sogenannte CertIBEau-Zertifizierung für Trinkwasser- und Abwasserinstallationen verfügen. Sie soll gewährleisten, dass keine Verschmutzung ins öffentliche Wassernetz gelangt. Der Hausbesitzer habe außerdem die Sicherheit, dass seine Anlage konform ist. Natürlich seien damit Auflagen verbunden, so Reuter.
Für die Sanierung der Pumpstation und des Hochbehälters "Höchst" in Büllingen sieht der Gemeinderat rund 60.000 Euro an Materialkosten vor. In die Pumpstation soll nach dem Beschluss des Gemeinderates von Ende April dann eine Steuer- und Fernwirktechnik eingebaut werden.
Wegeunterhalt fällt diesmal bescheidener aus
Nachdem die Gemeinde Büllingen im letzten Jahr sehr viel in den Straßenunterhalt investiert hatte, sieht sie im laufenden Jahr nur 50.000 Euro dafür vor. Das reicht für drei Projekte in Hünningen, Manderfeld und in der Alten Aachener Straße in Büllingen. Die Unterhaltsarbeiten sollen im September durchgeführt werden.
Wie Schöffe Michael Schmitt erklärte sind die Vereine kurz davor durchzustarten. Mit Rücksicht auf das vergangene Corona-Jahr habe die Gemeinde gängige Kriterien wie die Anzahl der Auftritte oder Trainingseinheiten ausgesetzt. Insgesamt schüttet die Gemeinde rund 76.000 Euro an die Vereine, Vereinigungen und Bibliotheken aus.
Der Büllinger Gemeinderat tagte erneut in hybrider Form: Etwa die Hälfte der Ratsmitglieder war im Gemeindehaus, die anderen wurden per Videokonferenz zugeschaltet.
Stephan Pesch