Das ist das Fazit einer Informationsveranstaltung im Greenhouse in St.Vith. Dabei wurde unter anderem auf die Einschränkungen hingewiesen, dass die Bürger der neuen EU-Mitgliedstaaten eine Beschäftigungserlaubnis nur dann erhalten, wenn die betreffende Stelle nicht von einem Arbeitnehmer aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft besetzt werden kann.
Informationsversammlung zur Öffnung des Arbeitsmarktes
Die Befürchtungen im Zusammenhang mit der Öffnung des Arbeitsmarktes für ausländische Arbeitskräfte aufgrund der europäischen Gesetzgebung sind unbegründet.