In einem Gesetzestext war ursprünglich vorgesehen, daß ausländische Anwälte ihre Kenntnis des Französischen, des Deutschen und des Luxemburgischen nachweisen sollten.
Kein Sprachtest für Anwälte in Luxemburg
Ausländische Anwälte brauchen vor ihrer Zulassung im Grossherzogtum Luxemburg keine Sprachprüfung abzulegen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.