Die Straftaten beging der Mann zwischen 2011 und 2016. Dafür nutzte er einen Computer an seinem Arbeitsplatz in Eupen. Mehr als 40 minderjährige Opfer konnten ausfindig gemacht werden, die der Mann zu immer erniedrigenderen Handlungen gezwungen hatte.
Die Verteidigung plädierte auf mildernde Umstände bei der Verhängung des Strafmaßes. Sie führte an, der Angeklagte sei geständig und habe von Anfang an mit der Polizei zusammengearbeitet. Auch habe er sich in den letzten viereinhalb Jahren nichts mehr zu Schulden kommen lassen.
Das Eupener Strafgericht wird das Urteil in dem Fall am 12. Mai sprechen.
belga/mh