Der Kassationshof hat die Beschwerde eines wegen Erbschaftsbetrugs verurteilten Notars aus der Eifel verworfen.
Dies bedeutet die Bestätigung des Urteils, durch das der Betroffene drei Jahre seine bürgerlichen Rechte verliert, die für die Berufsausübung als Notar notwendig sind.
Das berichtete am Wochenende das Grenz-Echo.
Der Mann hat damit alle Rechtswege erschöpft, da sein Fall bereits zweimal einem Appellationshof vorlag und eine jüngste Beschwerde beim Kassationshof abgewiesen wurde.
Rechtskräftig ist somit das Urteil vom Juni 2009, demzufolge der Verurteilte in einer Erbschaftssache Urkunden gefälscht hat.