Wie sich herausstellte, stand der Fahrer unter Einfluss von Betäubungsmitteln. Der Führerschein wurde eingezogen.
Wenig später wurde das selbe Fahrzeug erneut angehalten. Der Beifahrer hatte nun das Steuer übernommen, stand aber ebenfalls unter Einfluss von Betäubungsmitteln. Sein Führerschein wurde ebenfalls entzogen.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde das Fahrzeug sichergestellt und abgeschleppt.
mitt/ale