Zwei Personalangehörige einer Wartungsfirma hatten der Betriebsspitze eine Mitverantwortung für einen Arbeitsunfall vom März 2004 gegeben. Bei einer Explosion in der Cockerill-Niederlassung erlitten die beiden Arbeitnehmer schwere Verbrennungen. Nach Auffassung des Gerichtes können der Geschäftsführung keine Versäumnisse nachgewiesen werden. Die Explosion sei durch eine Verkettung unglücklicher Umstände eingetreten, hieß es zur Urteilsbegründung.
Klage gegen Cockerill wegen Arbeitsunfall abgewiesen
Die Unternehmensleitung des Stahlherstellers 'Cockerill' in Lüttich ist vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen worden.