Wenn Menschen ihre von Liebe und Verantwortung getragene Partnerschaft unter Gottes Segen stellen wollten, könne die Kirche den Segen nicht verweigern. Deshalb wende sich der Diözesanrat entschieden gegen das Verbot der Glaubenskongregation.
Der Diözesanrat ermutigt außerdem alle Seelsorger im Bistum Aachen, öffentlich zu ihrer Segnungspraxis zu stehen. Die Glaubenskongregation hatte am Montag klargestellt, dass die Kirche nicht befugt sei, homosexuelle Paare zu segnen. Unzulässig sei jede Segnungsform, die eine homosexuelle Partnerschaft anerkenne.
dpa/lo