Kunden hatten die gekauften Speisen auf dem Marktplatz und damit vor Ort verzehrt. Das ist aufgrund der Coronabestimmungen verboten. Die Polizei griff ein und verteilte Strafzettel.
avenir/cs
Einige Betreiber von Gaststätten haben am Sonntag in Aubel Knöllchen erhalten.
Kunden hatten die gekauften Speisen auf dem Marktplatz und damit vor Ort verzehrt. Das ist aufgrund der Coronabestimmungen verboten. Die Polizei griff ein und verteilte Strafzettel.
avenir/cs
Wie kann man nur Speisen auf dem Marktplatz verzehren , wollen die uns alle umbringen , ein glück das die Polizei solche Schandtaten protokoliert und uns damit alle vor einer pandemie schützt .
Das kann man jetzt interpretieren wie man will und wo werden Kunden von MC Donalds und Co, der Betrieb selber bestraft für den Verkauf von Waren und der Kunde isst dies auf dem dortigen Parkplatz und dies bestimmt nicht bei geschlossenen Autoscheiben? Wie schauts denn aus wenn man sich was im Supermarkt kauft und dies draussen am Wagen verzehrt oder aufm Parking - wird man deswegen auch belangt inklusive das Geschäft? Sorry da hab ich absolut kein Verständnis mehr für.
Mal wieder ein weiterer Beweis für die Unverhältnismäßigkeit vieler Coronamaßnahmen und die geistige Misere, die - zum Glück nicht alle - Politiker an den Tag legen. Der gesunde Menschenverstand hat anscheinend sehr unter der Coronakrise gelitten. Und dann wundert man sich, dass die Bevölkerung Hass gegen den Staatsapparat entwickelt und Verschwörer auf den Plan ruft. Einfach nur noch bekloppt !
Wenn man in den wallonischen Medien mehr liest als nur die reißerische Überschrift auf die hier reagiert wird, erfährt man, dass die Strafe nicht wegen des Verzehrs der Speisen in der Öffentlichkeit, sondern nach mehrmaliger Verwarnung wegen des Ausschankes von alkoholischen Getränken (boissons alcoolisées dans des goblets) erteilt wurde.
In der Tat, Herr Rinck, so funktioniert das.
Man bringt eine halbgare Nachricht, ohne sie näher zu überprüfen oder etwa ein wenig zu recherchieren, indem man den vollständigen Artikel in der MEUSE liest, und schon kommen die üblichen Reaktionen.
Der Verkauf und der Verzehr von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit ist nun mal zurzeit verboten. Dieses Verbot haben mehrere Restaurantbetreiber während des sonntäglichen Marktes in Aubel missachtet.
Dafür wurden sie zu Recht nach mehrmaliger Verwarnung mit einem Protokoll versehen und riskieren eine saftige Geldstrafe.
Die Schlagzeile der MEUSE lautet denn auch: "Trois restaurateurs inquiétés par la police au marché d’Aubel: ils servaient à boire"
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