Er war vorher aus Belgien nach Deutschland eingereist und hatte den Beamten eine Duldung als Einreisedokument vorgelegt. Die reichte als Einreisedokument nach Deutschland allerdings nicht aus.
Bei der Überprüfung des Mannes stellten die Beamten einen Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen fest. Der Mann wurde in Polizeigewahrsam genommen, um ihn später in eine Haftanstalt überführen zu können.
mitt/lo