Die Sperrung gilt von der Ampel am Ortsausgang Rocherath bis zur belgisch-deutschen Grenze.
Aus dem gleichen Grund wird das Betreten des Waldes bei Losheimergraben (entlang der deutsch-belgischen Grenze) und Rocherath (Richtung Wahlerscheid, rechts der Straße) untersagt.
mitt/sp