Der Jäger gab zunächst an, den Hund für Wild gehalten zu haben, sprach aber später von einem wildernden Hund.
Derzeit dürfen Wildschweine und Rehböcke gejagt werden.
Die Bejagung anderer Tierarten ist gesetzlich verboten.
In einem Waldstück bei Wathermal in der Gemeinde Gouvy hat ein Jäger einen Hund erschossen. Der schwarze Labrador gehörte dem Eigentümer einer benachbarten Parzelle.
Der Jäger gab zunächst an, den Hund für Wild gehalten zu haben, sprach aber später von einem wildernden Hund.
Derzeit dürfen Wildschweine und Rehböcke gejagt werden.
Die Bejagung anderer Tierarten ist gesetzlich verboten.