Sie appellieren an jeden Einzelnen, da jeder Verkehrsteilnehmer verpflichtet ist, sein Fahrverhalten an die jeweilige Wetterlage und den Straßenzustand anzupassen.
Es mache keinen Sinn, bei Glatteis oder Schneeglätte immer wieder die Polizei oder die Gemeinden zu kontaktieren, um die Streudienste anzufordern. Die Winterdienste seien geschaffen worden, um in erster Linie bei Schneefall die Zugänglichkeit zu den einzelnen Ortschaften wieder herzustellen, d.h. Verbindungswege offen zu halten.
mitt/lo