Die Angehörigen hätten dem Anwalt aus Aachen Geld oder die Vollmacht zur Auszahlung von Versicherungen überlassen, um die Kosten für die Beerdigung zu begleichen. Dennoch seien ihnen offene Rechnungen ins Haus geflattert.
Der Bestatter habe Gebühren nicht bezahlt, teilt die Staatsanwaltschaft Aachen mit. Außerdem habe er die Restbeträge aus den Versicherungen nach Abzug der Kosten nicht überwiesen.
Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs und gewerbsmäßiger Untreue in 17 Fällen.
lnw/km