Der Staatsrat hat das Verbot von Gottesdiensten als Schutzmaßnahme gegen die Corona-Pandemie aufgehoben. Ab dem kommenden Sonntag sind öffentliche Gottesdienste unter Auflagen wieder erlaubt. Geklagt hatten verschiedene jüdische Organisationen und mehrere Privatpersonen.
Noch ist nicht klar, was die Aufhebung des Verbots für die katholischen Messfeiern und letztlich für die Christmette bedeutet. Der Eupener Dechant Helmut Schmitz übt im BRF-Interview aber Kritik an dem Urteil. Er ist gegen die Wiederaufnahme der Gottesdienste. "Mich stört dieses Urteil. Ich finde, es ist ein Zeichen der Fehlentwicklung unserer Gesellschaft, dass Einzelinteressen über das Gemeinwohl gestellt werden", so Schmitz.
"Die Regierung hat die Messen ja nicht verboten, weil sie gegen den Gottesdienst ist, sondern zum Schutz vor der Ansteckung und ich denke, das muss man als Erstes berücksichtigen." Die Umsetzung des Hygienekonzeptes für Christmetten zu Weihnachten hält Dechant Schmitz für äußerst schwierig.
Staatsrat kippt Corona-Gottesdienstverbot: Zufriedenheit und Unverständnis
sh/jp/mg/mb
Bravo, Herr Schmitz! 👍
Hoffentlich geht keiner hin.
Richtig, Herr Dechant! Sollen die 15 Messbesucher etwa ausgelost werden oder sich mindestens 1 Stunde früher zur Kirche begeben?
Mit gerade einmal 15 Personen kann man in der Tat keine Christmette feiern, selbst dann, wenn mehrere Messfeiern angeboten werden würden.
Obschon ich die Argumentation nachvollziehen kann und richtig finde, müsste ich lügen, wenn ich behaupten würde, dass es mir leichtfällt, an einem so bedeutsamen Fest wie Weihnachten auf alle Gottesdienste und damit ebenso auf den Empfang der Eucharistie zu verzichten.
Wenn ich durch den Verzicht auf eine Teilnahme dazu beitragen kann, das Leben von Menschen zu schützen, dann erübrigt sich für mich jedoch jede weitere Abwägung.
Die derzeitige Krise wird auf jeden Fall ihre Spuren im kollektiven Gedächtnis der Menschheit hinterlassen, auch nachdem weite Teile der Bevölkerung geimpft worden sind.
Sehr geehrter Dechant Schmitz.
Sprechen Sie für sich oder im Namen aller Geistlichen in Ostbelgien ?
Die Ausübung der Religion ist ein Grundrecht und ich glaube, dass jeder Kirchgänger das Risiko selber abschätzen kann. Und es ist doch eher so, dass seit Beginn der Coronakrise das Allgemeinwohl zurücksteht zum Wohle Einzelner, nicht umgekehrt !