Vier als gefährlich eingestufte Straftäter sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund der europäischen Rechtsprechung aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden. Das hat das nordrhein-westfälische Justizministerium am Dienstag mitgeteilt.
In Stadt und Region Aachen sind die Behörden auf die Entlassung von fünf weiteren Straftätern vorbereitet, die danach dort leben wollen. Ob sie tatsächlich freikommen, hängt von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ab, die in den nächsten beiden Wochen erwartet wird.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Verschärfung der Sicherungsverwahrung in Deutschland 1998 als menschenrechtswidrig eingestuft. Damals war die Begrenzung der Sicherungsverwahrung auf zehn Jahre gestrichen worden.
In NRW sind zurzeit 55 Straftäter in Sicherungsverwahrung, die in diese Kategorie fallen, überwiegend in den Gefängnissen von Aachen und Werl.
lnw/fs