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Unterstützung für Selbstständige: Wer bekommt was?

24.11.202016:17
  • WFG
Abholservice (Illustrationsbild: © Bildagentur PantherMedia / Vichaya Kiatying-Angsulee)
Illustrationsbild: © Bildagentur PantherMedia / Vichaya Kiatying-Angsulee

Lockdown ist nicht gleich Lockdown. Geschäfte, die noch zu Beginn des Jahres als nicht-essentiell galten, sind es nun. Auch haben manche Branchen sich und ihr Angebote in der Zwischenzeit an die Umstände anpassen können. Wer hat da noch in welchem Maße Anspruch auf Hilfe?

Sowohl Föderalstaat als auch Wallonische Region unterstützen aktuell Selbständige, die ihr Geschäft schließen oder Tätigkeiten einschränken müssen. "Auf föderaler Ebene gibt es wieder das sogenannte Überbrückungsgeld, das einen Einkommensausfall bei den selbstständigen Geschäftsführern oder Personen kompensieren soll", erklärt Yannick Grosch, Berater für Unternehmensgründung und -sicherung bei der WFG. "Das ist auch wieder für die verschiedenen Sektoren geöffnet - insbesondere für die Sektoren, die schließen mussten oder aber für diejenigen, die von diesen Sektoren abhängen."

Neu, im Vergleich zum ersten Lockdown, ist, dass in gewissen Fällen ein doppeltes Überbrückungsgeld ausgezahlt werden kann. Zum Beispiel im Horeca-Sektor, für Frisöre oder für den Einzelhandel mit nicht-essentiellen Waren.

Die wallonischen Maßnahmen sind proportional und versuchen, auf Selbständige als Unternehmer einzugehen. "Der Hintergedanke ist der, dass diese Pauschalen dazu da sind, um laufende Fixkosten zu decken", erklärt Grosch. "Das ist also ein einmaliger Betrag, den ich bekomme. Und dieses Mal ist der gestaffelt in Abhängigkeit von der Anzahl Personen, die ich beschäftige. Teilweise muss ich auch Umsatzverluste nachweisen können - und wenn der Umsatzverlust größer ausfällt, kann man auch mehr bekommen."

Zugang zu diesen Hilfen haben die meisten - allerdings nicht alle. "Zum Glück sind die relativ flexibel, was Starter angeht", sagt Grosch. "Leute, die nachweisen können, dass sie vor dem Lockdown gestartet sind - oder zumindest schon Schritte eingeleitet haben zum Starten, wie den Notar - und danach schließen mussten, haben auch Zugang zu diesen Hilfen." Hat ein Unternehmer sein Unternehmen aber im Lockdown gegründet, kommt er nicht in den Genuss der Hilfen.

Auch gibt es weitere Ausnahmefälle, denn manchmal ist es schwierig, ein Unternehmen einem bestimmten Sektor zuzuordnen. Unternehmen, die von bestimmten Sektoren abhängig sind, sind zwar nicht direkt, wohl aber indirekt betroffen. "Es gibt immer noch Einzelfälle. Es ist oft nicht so ganz klar, wo falle ich rein, worauf habe ich Anrecht? Da sollte man nicht zögern, uns anzurufen", betont der WFG-Berater. "Wir sind bemüht, immer die aktuellsten Infos zu haben, haben auch Infoblätter rausgegeben, informieren über unsere Webseite, soziale Medien und teilweise auch direkt per Mail."

Die Zeit nach dem Lockdown ist ebenfalls in Planung. Ähnlich wie zum Ende der ersten Welle soll es ein Wiederaufnahme-Überbrückungsgeld geben. "Das Überbrückungsgeld soll jetzt auf jeden Fall verlängert werden und im Januar soll es eine Reform geben", erklärt Grosch. "Und dann soll auch etwas in Anlehnung an dieses Wiederaufnahme-Überbrückungsgeld folgen." Es wird sich zeigen, ob diese Maßnahmen die Beschränkungen abfedern können und wirklich jedem helfen, der Hilfe benötigt.

Andreas Lejeune

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