2 Kommentare

  1. Die Berufungsinstanz wird also darüber zu entscheiden haben, ob das Streikrecht höheren Stellenwert hat als das Recht auf Leben. Bin mal gespannt!

  2. Auch Gewerkschaften müssen sich an die Gesetze halten...

    Ich glaube, dass die Berufungsinstanz die Urteile bestätigt. Denn es darf keinen Freibrief für Beschädigung öffentlichen Eigentums geben; für das Blockieren von Straßen etc