Ziel ist es, eine private Arbeitsvermittlung zu erlauben, die in Partnerschaft mit der öffentlichen Hand tätig sein kann. Der Entwurf berücksichtigt die Anmerkungen des Staatsrates zu dem neuen Regelwerk. Unter anderem wurde die Unterscheidung zwischen gewerblichen und nicht-gewerblichen Arbeitsvermittlern aufgehoben.
Neuer Dekretentwurf über private Arbeitsvermittlung
Die Eupener Gemeinschaftsregierung hat auch einen Dekretentwurf über die Zulassung von Arbeitsvermittlern verabschiedet.