Das ist die Strafe, die ihnen wegen der Autobahnblockade vor fünf Jahren bei einem Generalstreik auferlegt wurde.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Gewerkschaftsvertreter den Verkehr auf der Autobahn vorsätzlich behindert hatten. Zwölf weitere Mitglieder der Gewerkschaft, deren Rolle als nebensächlich betrachtet wird, wurden zu 14 Tagen Haft auf Bewährung verurteilt.
Die Blockade der E40 hatte damals zu erheblichen Staus geführt.
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... Staus die verhinderten dass ein Chirurg rechtzeitig zu einer Operation kam und der Patient verstarb.
Dieses Urteil ist zu begrüßen. Denn durch solche Willkürakte wird das Streikrecht untergraben.