Schon zu Anfang der Woche war in Absprache mit den Gewerkschaften, Schulleitern und Schulträgern der Beschluss gefasst worden, den Unterricht am 9. und 10. November auszusetzen und die Ferien für die Grund- und Sekundarschüler somit bis zum 11. November 2020 zu verlängern. Außerdem sollte für die Lernenden der Sekundarschulen, der mittelständischen Ausbildung, der Erwachsenenbildung und der Hochschule bis zum 15. November ein Fernunterricht organisiert werden.
Am Freitag fiel nun die Entscheidung, dass in den Grundschulen der Unterricht bis zum 13. November 2020 ausgesetzt wird. Im Gegensatz zu den Sekundarschülern erhalten die Kindergartenkinder und Primarschüler am 12. und 13. November keinen Fernunterricht.
Die Aussetzung des Unterrichts bedeutet für die Grundschüler somit eine Verlängerung der Allerheiligenferien um eine Woche. Damit die Aussetzung des Unterrichts die erwünschte Wirkung erzielt, werden die Eltern gebeten, nach Möglichkeit eine häusliche Betreuung zu organisieren.
Die Grundschulen organisieren am 9., 10., 12. und 13. November bei Bedarf eine Betreuung für die Kinder der Eltern, die keine Betreuungsmöglichkeit haben.
Ab dem 16. November soll der Unterricht wie folgt fortgeführt werden:
- Die Grundschüler und die Sekundarschüler der 1. Stufe erhalten vollzeitigen Präsenzunterricht.
- Die Sekundarschüler der 2. und 3. Stufe erhalten abwechselnd eine Woche Präsenzunterricht und eine Woche Fernunterricht. Das bedeutet, dass die Gruppen halbiert werden. So werden nicht nur die Kontakte um die Hälfte reduziert, sondern der Unterricht kann unter Wahrung der Mindestabstände stattfinden.
- Sekundarschüler der 2. und 3. Stufe mit besonderen Bedürfnissen können zusätzlichen Präsenzunterricht erhalten. Dies gilt insbesondere für die Fördersekundarschüler, die vollzeitig in der Förderschule unterrichtet werden können.
- Die Auszubildenden, die verglichen mit den Sekundarschülern einen vergleichsweise geringen Teil ihrer Ausbildung in den Zentren für Aus- und Weiterbildung (ZAWM) absolvieren, können unter Wahrung des Mindestabstands weiterhin Präsenzunterricht in den ZAWM erhalten. Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt gemäß den Richtlinien des jeweiligen Sektors.
- Für die Schulen, die ZAWM, die Musikakademie, die Hochschule und die Erwachsenenbildung gelten ab dem 16. November die im Rundschreiben der Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung festgelegten Richtlinien der Pandemiestufe Rot. Für alle Bildungsbereiche gilt, dass alle Personalmitglieder sowie alle Lernenden über 12 Jahren Masken tragen müssen.
Ministerin Klinkenberg hat die Gewerkschaften, die Schulträger und die Schulleiter am Freitagnachmittag in einer virtuellen Versammlung über die Beschlüsse informiert. "Ich bedauere sehr, dass die Bildungsakteure – Schulen, Eltern und Schüler - kurzfristig mit Veränderungen und den damit verbundenen Herausforderungen konfrontiert werden", erklärt sie in einer Pressemitteilung.
"Es freut mich, dass der Nationale Sicherheitsrat unserem Vorschlag gefolgt ist, die Grundschüler nach der vorübergehenden Aussetzung des Unterrichts ab dem 16. November wieder vollzeitig in der Schule zu unterrichten. Das ist nicht nur für die kognitive, sondern auch für die psychosoziale Entwicklung der Kinder sehr wichtig."
Für die Sekundarschüler der 2. und 3. Stufe soll ab dem 16. November 2020 abwechselnd Fern- und Präsenzunterricht organisiert werden, so wie es ursprünglich für die Pandemiestufe Rot vorgesehen war. Damit soll eine schrittweise und nachhaltige Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für die Sekundarschüler ermöglicht werden.
"Damit die Aussetzung des (Präsenz-)Unterrichts Früchte trägt und die Kinder und Jugendlichen wieder in der Schule unterrichtet werden können, ist es unabdingbar, dass jeder Einzelne in den kommenden Wochen seine individuelle Verantwortung wahrnimmt", schreibt Lydia Klinkenberg. "Daher richte ich einen eindringlichen Appell an alle Bürger und natürlich auch an die Schüler, Eltern und Lehrer: Handeln wir verantwortungsvoll zum Wohl unserer Kinder und Jugendlichen und aus Solidarität zu den erkrankten Menschen und den vielen Personen, die sie behandeln und pflegen.“
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mitt/sp