Damit möchte man verhindern, dass Kunden, die draußen warten müssen, im Regen oder Schnee stehen. Einzelhändler und Gastronomen dürfen daher entsprechende Schutzvorrichtungen aufstellen.
Eigentlich müssten solche Vorrichtungen nach einer Frist von 60 Tagen wieder abgebaut werden, angesichts der derzeitigen Situation wird diese aber verlängert.
mitt/lo