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St. Vith: Ausgrabungsstätte soll vorläufig unter Schutz gestellt werden

21.10.202020:17
  • St. Vith
Bürgerinitiative "Burg St. Vith" (Bild: Andreas Lejeune/BRF)
Bürgerinitiative "Burg St. Vith" (Bild: Andreas Lejeune/BRF)

Teilerfolg für die Bürgerinitiative "Burg St. Vith": Die Ausgrabungsstätte soll vorläufig unter Schutz gestellt werden. Das Gemeindekollegium wird einen entsprechenden Antrag an die Deutschsprachige Gemeinschaft richten.

Bei Sondierungsgrabungen wurden im Juni die Überreste einer Mauer und Ansätze eines Turms entdeckt, die nach ersten Schätzungen aus dem 12. oder 13. Jahrhundert stammen. Somit sind die Funde älter als das Wahrzeichen der Stadt: der Büchelturm.

Seit Anfang dieser Woche werden die Grabungen durch ein spezialisiertes Unternehmen, begleitet vom archäologischen Dienst des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft, fortgesetzt.

Die Bürgerinitiative "Burg St. Vith" setzt sich dafür ein, dass die Funde unter Schutz gestellt werden.

Das Thema ist vergangene Woche auch in der zuständigen Kommission des Stadtrates erörtert worden.

Daraufhin hat das St. Vither Gemeindekollegium nun beschlossen, einen Antrag auf vorläufige Unterschutzstellung bei der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft einzuleiten.

Grundlage ist das Dekret vom 23. Juni 2008 über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und Landschaften sowie über die Ausgrabungen.

Als erster Schritt wird nun gemäß Art. 3, § 2, Punkt 5 des Dekretes eine Anfrage auf Ortsbegehung an den Eigentümer gestellt.

mitt/sp

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