Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die angeklagte Interkommunale als Verantwortliche für die Feuerwehr erhielt eine Aussetzung des Urteils. Die beiden Präventionsberater der Stadt Lüttich wurden freigesprochen.
Den Angeklagten wurde Fahrlässigkeit und mangelnde Voraussicht vorgeworfen. So hatte der Hausbesitzer Teile der Gasrohre selbst verlegt und dabei die fachlichen Installationsvorgaben missachtet. Dies hat laut Gericht schließlich zur Explosion geführt. Die Verteidigung hatte Freisprüche gefordert.
Bei der Gasexplosion in der Nacht vom 26. auf den 27. Januar 2010 waren 14 Menschen ums Leben gekommen, darunter auch der damals 22-jährige Andy Terren aus Galhausen. 19 wurden verletzt.
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