Mit dem dann folgenden Ablehnungsbescheid will die Gewerkschaft gegen die ihrer Meinung nach ungerechte Behandlung der Grenzgänger klagen. Hintergrund ist der Streit um die Sparpläne der Regierung. Grenzgänger bekommen für ihre Kinder über 18 Jahren keine Familienleistungen mehr. Nur Familien mit Wohnsitz in Luxemburg stent Geld für das Studium ihrer Kinder zu.
swr/pma