5 Kommentare

  1. Stellen Sie sich vor, ihr Haus brennt, Sie rufen die Feuerwehr und man antwortet Ihnen :“Löschen Sie selbst, wir streiken heute!“… Oder Sie drehen den Wasserhahn auf und es kommt nichts…
    Sicher hat jeder Arbeitnehmer ein Streikrecht, aber die Bevölkerung hat auch ein Recht auf eine Grundversorgung; so auch beim Personentransport. Schliesslich heisst es nicht umsonst TEC (transport en commun) oder ÖPV… Es gibt durchaus eine gewisse Anzahl Personen die sich nicht freiwillig in meist schmutzigen, stickigen und überfüllte Busse quetschen, sondern auf dieses Transportmittel angewiesen sind.
    Für Streikaktionen bei denen die Öffentlichkeit als Druckmittel eingesetzt wird, habe ich keinerlei Verständnis und sollte arbeitsrechtlich verboten werden!

  2. Nach ihrer Logik dürfen dann ja auch keine Bäcker, Metzger, Bauern, Einzelhändler (Grundversorgung) streiken.

    Ja wer darf den überhaupt noch streiken? Arbeitslose und Rentner?

  3. Ja und Sie anscheinend auch. Streiken tut man nicht aus Spass. Und ein Streik wo trotzdem noch eine Grundversorgen gemacht wird ist kein Streik. Streiken ist wie Krieg, und es kann keiner belangt werden.

    Regen Sie sich ab, es wird nicht der letzte sein, und Sie können nichts daran ändern.

  4. Bin nicht unbedingt ein Freund von Streiks, aber ich muss Suack Recht geben: Robert Schmitz gesteht zwar jedem Arbeitnehmer ein Streikrecht zu, wenige Linien weiter aber spricht er es den Busfahrern ab.