Laut Dekret müssen die Naturparks die Rechtsform einer VoG (Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht) annehmen.
Das Provinzkollegium fragte daraufhin die zwölf betroffenen Gemeinden, ob sie daran interessiert seien, als Organisationsträger die Verwaltung des Naturparks - mit den Finanzen und dem Personal - zu übernehmen.
Allerdings sind die Gemeindeverantwortlichen skeptisch. Bütgenbachs Bürgermeister Emil Dannemark sieht mehrere Gründe zur Besorgnis und hat zu einer Konzertierung aufgerufen.