150 Personen waren vorgeladen worden, die als Kandidaten für ein Geschworenenamt in Frage kamen. Aufgrund der sanitären Umstände wurden die Anwesenden in zwei Gruppen aufgeteilt und einzeln aufgerufen.
Ein Geschworener darf beispielsweise kein politisches Amt ausüben, Mitglied der Polizei oder der Justiz sein, doch das sind nur einige Ausschlusskriterien. So dürfen beispielsweise keine Verwandtschaftsbeziehungen bestehen. Manche können aus familiären, persönlichen, gesundheitlichen und beruflichen Gründen nicht zur Verfügung stehen und bitten um Freistellung.
Der Vorsitzende des Assisenhofs, Philippe Gorlé, versuchte, den Anwesenden die Aufgabe schmackhaft zu machen. Es sei zumindest eine interessante intellektuelle Erfahrung, an solch einem Prozess teilzunehmen, meinte der Richter. Er führte dabei auch praktische Gründe an: Jeder Arbeitnehmer, der als Geschworener bezeichnet wird, erhält weiterhin seinen Lohn. Die ersten fünf Tage gehen zu Lasten des Arbeitgebers, für den restlichen Lohn muss der Arbeitgeber das Geld beim Staat einfordern. Als tägliche Entschädigung erhalten die Geschworenen 45 Euro plus Fahrtkosten.
Das hielt manche aber nicht davon ab, einen Dispens zu beantragen. Andere wiederum hatten es vorgezogen, erst gar nicht zu erscheinen. Weil sie unentschuldigt fern geblieben sind, riskieren sie nun eine Geldstrafe bis zu 8.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft bat dann auch darum, dass man ihr die Liste mit den Abwesenden übermittelt.
Das Gericht zog sich dann zurück, um über die Freistellungen zu befinden und ermittelte anschließend die Jury unter den restlichen 44 Personen per Los. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten dann die Aufgabe, die jeweiligen Kandidaten abzulehnen oder anzunehmen. Die neu gebildete Jury besteht aus acht Frauen und vier Männern. Die Geschworenen legten dann den Eid ab, der ihnen abverlangt wird. Mit dem Eid verpflichten sie sich zur Beachtung einer objektiven und ausgewogenen Justiz, mit anderen Worten unparteiisch zu sein und nicht mit Außenstehenden über den Inhalt des Prozesses zu kommunizieren.
Die Jury wird sich ab Montag mit dem Mordfall Lenaerts beschäftigen. Die 50-jährige Kathrin H., gebürtig aus Magdeburg, und ihr 32-jähriger Sohn Christian K. müssen sich wegen des Mordes an dem gebürtigen Kelmiser Joseph, kurz Juppi, Lenaerts verantworten. Er war mit einer Axt getötet und am 3. Februar 2018 tot in seiner Eupener Wohnung aufgefunden worden. Als Nebenkläger treten die neun Geschwister des Opfers auf.
Chantal Delhez