Ende vergangenen Jahres hatte das Lütticher Handelsgericht in einer einstweiligen Verfügung angeordnet, dass die Lütticher Ausgabe des französischen Reiseführers 'Petit Futé' bis auf weiteres aus dem Handel genommen werden muss. Pro Zuwiderhandlung droht ein Zwangsgeld von 500 EURO. Das Gericht gab damit der Betreiberin eines Lütticher Hotels recht. Die Autoren des 'Petit Futé' hatten angegeben, dass es sich bei dem Lütticher Hotel 'Les acteurs' um ein früheres Stundenhotel handelt. Die Betreiberin sah damit den Ruf ihres Hotels geschädigt und reichte Klage ein. Gegen das Urteil des Handelsgerichtes hatten die betroffenen Verlagshäuser Berufung eingelegt.
Petit-Futé-Verfahren vertagt
Im Verfahren um einen Veröffentlichungs-Stopp, der gegen einen Reiseführer verhängt wurde, hat sich das Lütticher Berufungsgericht auf den 6. März vertagt.