Im ersten Prozess war der heute 35-Jährige 2019 zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Von den damals 20 Taten wurden in der Neuauflage seit Juli zehn neu verhandelt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil im Revisionsverfahren zum Teil aufgehoben, eine andere Strafkammer musste den Fall neu verhandeln.
Die Staatsanwältin ließ am Dienstag den Vorwurf der versuchten schweren Brandstiftung fallen und sprach nun von Sachbeschädigung. Der 35-Jährige solle auch wegen Bedrohung, Beleidigung und Fahrens ohne Führerschein verurteilt werden.
Die drei Verteidiger beantragten eine Reduzierung der Strafe beziehungsweise eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Jahren.
dpa/lo