Schon vor seiner Sitzung hatte sich der Gemeinderat von Beamten der Polizeizone Eifel ausführlich über das Thema informieren lassen und einige offene Fragen geklärt. Demnach soll die Nutzung der Kameras unter anderem dazu dienen, Wohnungseinbrüchen vorzubeugen oder sie aufzuklären.
Fragen zu Datenschutz und Datensicherheit
Romano Schmitz, der nicht an der Sitzung teilnehmen konnte, hatte dem Rat ein Schreiben übermittelt, wonach er die Kameras grundsätzlich ablehnt. Für ihn zähle das gerne angeführte Argument, wonach man "ja nichts zu verbergen" habe, nicht angesichts der Bedenken in Sachen Datenschutz und Datensicherheit, Transparenz und Persönlichkeitsrechte. Außerdem sei nicht auszuschließen, dass die Kameras, einmal installiert, bei einem Regimewechsel missbraucht werden könnten.
Serge Dollendorf erklärte, dass auch er in dieser Frage nicht sehr glücklich sei. Ihm sei etwa bei der Bekämpfung von Einbrüchen ein Polizeibeamter lieber als eine Technik, die auf Künstliche Intelligenz baue. Wie die meisten der anwesenden Ratsmitglieder stimmte er aber für den Antrag des Polizeizonenchefs. Erika Theis erklärte, der Gemeinderat könne letztlich nur nach den jetzt geltenden Rahmenbedingungen entscheiden. Nur Ralph Schwall stimmte mit Nein.
Eine solche APNR-Kamera und eine Panoramakamera sollen nun an der N827 bei Aldringen in Richtung Gouvy angebracht werden. Außerdem möchte die Polizei zwei APNR-Kameras nutzen, die schon von der Wallonischen Region an der N62 bei Grüfflingen angebracht wurden - ohne dass dazu der Gemeinderat befragt worden war.
Abschnitt Grüfflingen-Kreuzberg
Der Reuländer Gemeinderat hat auch das definitive Projekt zur Neugestaltung des Straßenabschnitts Grüfflingen-Kreuzberg genehmigt. Dabei soll auch die Kanalisation erneuert werden. Das Projekt ist Teil des Programms zur Ländlichen Entwicklung. Die Kosten werden auf 1,3 Millionen Euro geschätzt.
Das Projekt musste an einigen Stellen angepasst werden. Unter anderem mussten Verkehrsberuhiger versetzt werden, da an der im Plan vorgesehenen Stelle inzwischen Hauseinfahrten zu Neubauten entstanden sind.
Für das Anlegen eines Mitfahrparkplatzes an der Kirche in Grüfflingen wird ein Erbpachtvertrag mit einer Laufzeit von 30 Jahren geschlossen: zum einen mit der Kirchenfabrik Thommen-Grüfflingen zu einem jährlichen Pachtzins von 150 Euro, zum anderen mit dem Junggesellenverein Grüfflingen zum symbolischen Euro.
Stephan Pesch