Es ist untersagt, mit Hochdruckreinigern, Dampfstrahlern oder Schläuchen zu arbeiten, etwa um Fahrzeuge, Fassaden oder andere Flächen zu reinigen. Verboten ist bis auf weiteres auch, den Rasen oder Garten zu sprengen oder Schwimm- und Planschbecken zu füllen.
Für das Vieh auf der Weide sollen auch andere Möglichkeiten in Betracht gezogen werden. Es drohen Polizeistrafen.
Zum einen sind wegen der Trockenheit die Wasserreserven in der Gemeinde Büllingen zurückgegangen, zum anderen ist der Verbrauch merklich gestiegen.
mitt/sp