Der Vater des Mädchens hatte die Nachrichten des Mannes abgefangen und sich bei der Polizei gemeldet. Diese hatte auf dem Handy des Mannes weitere Profile von jungen Mädchen gefunden.
Der Angeklagte war bereits 1985 wegen der Vergewaltigung einer Minderjährigen verurteilt worden und war Gegenstand einer Vergewaltigungsbeschwerde, die von einer seiner Töchter eingereicht wurde. Diese Beschwerde wurde jedoch aufgrund der Verjährungsfrist abgewiesen.
belga/lo