Der Verdacht der Untreue gegen ihn und vier andere Beschuldigte habe sich nicht erhärtet.
Konkret ging es um die Beförderung von zwei Personen, unter anderem des Personalratsvorsitzenden. Beide Personen waren nicht für die höheren Gehaltsklassen qualifiziert, in die sie befördert worden waren. Im Rahmen eines Vergleichs wurden die Betreffenden zurückgestuft.
wdr/cd
Es gibt Dinge, die muss man glauben,
um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen,
um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge,
die kann man einfach nicht glauben,
obwohl man sie sieht!