Auf ostbelgienlive.be werden alle Bestimmungen aufgeführt, die unter anderem für die Proben von Kulturvereinigungen und Vereinen gelten. Wie Ministerin Weykmans in einem Kommuniqué erklärt, sind in Ostbelgien Proben für alle erlaubt. Es werde versucht, ein Gleichgewicht zwischen Sicherheitsbedenken und einem aktivem Sozialleben zu finden.
So muss beispielsweise bei Proben in der Amateurkunst ein Abstand von anderthalb Metern eingehalten werden, auch sollten die Proben wenn möglich unter freiem Himmel stattfinden. Für Sänger, Blasmusiker, Tänzer und Schauspieler gilt eine Distanz von zwei Metern. Dies betrifft nicht professionelle Tänzer und Schauspieler, die zu einer Kontaktblase gehören.
Ab dem 1. Juli sollen Proben mit bis zu 50 Personen über 12 Jahren stattfinden. Auch sollen dann Veranstaltungen kultureller Art mit bis zu 200 Personen organisiert werden. Auch die Kinos sollen öffnen.
mit/cd