Das Kind hatte nach Polizeiangaben mit dem Kind einer befreundeten Mutter, die zu Besuch war, auf dem Balkon gespielt. Dabei war das Kind der Bewohnerin auf die Terrasse im Erdgeschoss des Hauses gefallen.
Zur Schwere der Verletzungen konnte die Polizei keine Angaben machen. Sie prüft, ob die Mutter des verunglückten Kindes ihre Aufsichtspflicht verletzt hatte.
dpa/lo