Mit ihrer Klage gegen die entsprechende behördliche Anordnung scheiterten sie am Verwaltungsgericht Aachen. Mit der Tötung werde einer Ausbreitung der Tierseuche auch auf umliegende Höfe vorgebeugt. Das teilte das Gericht mit.
Einer der Landwirte hatte betont, seine Rinder zeigten keine Krankheitssymptome und wirkten äußerlich gesund. Außerdem stelle das Virus keine Gefahr für den Menschen dar.
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