15 Jahre soll ein Familienvater aus Rheinland-Pfalz als Sex-Täter in Deutschland, Belgien und Holland sein Unwesen getrieben haben.
Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Düsseldorf räumte der 46-Jährige aus der deutschen Eifel am Montag seine Taten ein.
Mehr als tausend Sexualtaten werden dem Schlosser zur Last gelegt. Angeklagt ist der Mann aber nur in neun Fällen wegen Vergewaltigung und versuchter Vergewaltigung.
Mitleidsmasche nicht strafbar
Der Großteil der Taten geht auf eine - nicht strafbare - "Mitleidsmasche" zurück, mit der sich der Mann sexuelle Befriedigung erschlich.
Der Angeklagte gab zu, sich mehr als 1000 Mal Frauen als vermeintlich Körperbehinderter genähert zu haben. Dabei hatte er an Haustüren geklingelt, eine Armlähmung vorgetäuscht und darum gebeten, die Toilette benutzen zu dürfen.
In bis zu 400 Fällen hätten ihn die Frauen auch in die Wohnung gelassen. Dort habe er sie um Hilfe beim Urinieren gebeten und einige überreden können, ihn sexuell zu befriedigen. Laut Gericht fallen diese Taten in einen "Grenzbereich", in dem sie nicht strafbar seien.
Bereits seit 1995 hatten die Behörden genetisches Material des mutmaßlichen Täters. Aber erst im März dieses Jahres wurde der mit europäischem Haftbefehl gesuchte Mann gefasst. Den entscheidenden Hinweis gab schließlich ein Polizist der Zone Weser-Göhl.
Das Urteil in dem Prozess soll im Oktober fallen. Belgien hat die Auslieferung des Mannes beantragt. Er soll auch in der Gegend um Eupen Frauen bedrängt und vergewaltigt haben.
Gutachter empfiehlt Psychiatrie
Die Taten gehen über die Mitleidsmasche hinaus. Der Mann soll auch nachts in Häuser eingedrungen sein. Die meist schlafenden Opfer bedrohte der Mann laut Anklage mit dem Messer, einige Male flüchtete er bei Gegenwehr der Frauen.
Gewalt sei die Ausnahme gewesen, wie ein Gutachter erläuterte. Er hält den Angeklagten wegen gesteigerten sexuellen Verlangens für krank. Schon als 20-Jähriger fiel der Angeklagte als Exhibitionist auf. Der Gutachter empfahl die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, eine anschließende Sicherungsverwahrung sei aber nicht nötig.
Der Gutachter bezeichnete den Angeklagten als "getrieben von seiner Sucht". Der Mann sei sogar froh gewesen, als mit Hilfe der ZDF-Sendung 'Aktenzeichen XY ... ungelöst' nach ihm gefahndet wurde. "Es sind aus meiner Einschätzung echte Tränen", sagte der Gutachter über das Geständnis.
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