Laut Verfassung muss ihnen dann auch die Möglichkeit geboten werden, einem Unterricht in Religion oder in nichtkonfessioneller Sittenlehre zu folgen. Sandra Houben-Meessen (CSP) wollte wissen, was das für die Kindergärten bedeute.
Unterrichtsminister Harald Mollers erklärte, dass diese Unterrichte nicht im Kindergarten stattfinden. Die fünfjährigen Kinder könnten aber entsprechenden Angeboten in der angegliederten Primarschule folgen. Da dem Schulträger ohnehin für diese Kurse zwei Unterrichtsstunden pro Woche gewährt werden, entstehen auch keine Mehrkosten.
mitt/sp