Arimont hatte die EU-Kommission gefragt, ob die Auflagen der deutschen Elterngeldstellen noch verhältnismäßig sind. Belgier, die in Deutschland arbeiten, müssen nämlich nachweisen, dass sie in Belgien kein Anrecht auf Kindergeld haben.
Das ist aber oft sowieso nicht der Fall, wenn nämlich der Partner in Belgien arbeitet. Das sind Behördengänge, auf die verzichtet werden kann, so Arimont.
mitt/vk