Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte 2008, dass jeder Verdächtige von der ersten Vernehmung an das Recht auf die Unterstützung durch einen Anwalt hat. Dem Zeitungsbericht zufolge ist das allerdings nicht in jedem Gerichtsbezirk Belgiens gewährleistet. Gängige Praxis sei es hierzulande, einen Anwalt erst nach der Vorführung vor einem Untersuchungsrichter hinzuzuziehen.
Als positives Beispiel wird in dem Artikel ausdrücklich der Gerichtsbezirk Eupen genannt. Hier werde dem Tatverdächtigen unmittelbar nach der Festnahme ermöglicht, einen Anwalt hinzuzuziehen.
l'avenir/sh