Im September 2017 war der Mann nach Burg-Reuland gereist, um sich mit einer Internetbekanntschaft zu treffen. Nach dem Treffen wies die Frau Verletzungen im Gesicht auf, die von einem Arzt bestätigt wurden.
Die Frau reichte Klage ein und teilte mit, von dem Mann geschlagen worden zu sein, außerdem habe er mit Gewalt Sex erzwingen wollen.
Für den Anwalt der Verteidigung sei die Vergewaltigung nicht erwiesen. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders und fordert eine Gefängnisstrafe von vier Jahren.
Die Zivilpartei fordert eine Entschädigung von 7.500 Euro. Das Urteil wird am 11. März erwartet.
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