Das berichtet das GrenzEcho. Der Beamte wurde der Urkundenfälschung für schuldig befunden. 2016 hatte er im Fall einer eingeschlagenen Autoscheibe kein ordnungsgemäßes Protokoll verfasst. Das hatte er später durch falsche Angaben versucht zu vertuschen.
In seiner Urteilsbegründung erklärte das Gericht, der Polizist habe wissentlich und bewusst wahrheitswidrige Sachverhalte angeführt. Das sei Urkundenfälschung.
Der Angeklagte selbst bestritt bis zuletzt jedes Fehlverhalten.
ge/vk