Ein Bürger hatte einen Anruf erhalten. Eine französischsprachige Frau erklärte ihm, dass seine Telefonnummer auf einer Liste von Telefonnummern stehe, die regelmäßig von Werbeanrufen belästigt würden. Nach einer erfolgreichen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stünden dem Mann deshalb jetzt 1.000 Euro Entschädigung zu, so die Anruferin.
Um das Geld zu bekommen, müsste er ihr allerdings die Angaben seiner Bankkarte mitteilen. Der Mann tat das aber nicht.
mitt/vk