Die Freiheitsstrafe wurde vom Eupener Gericht Erster Instanz mit einem Strafaufschub für die Dauer von fünf Jahren versehen.
Ins Rollen gekommen war der Fall, als eine US-amerikanische Organisation, die Kinderpornografie im Internet aufzuspüren versucht, die belgische Justiz informiert hatte. Bei einer Durchsuchung in der damaligen Wohnung des Bleybergers in Kelmis waren anschließend der entsprechende Computer und andere Rechner beschlagnahmt worden.
Der Mann in den Dreißigern hatte in dem Prozess erklärt, die Schwere des Vergehens einzusehen. Er nimmt inzwischen therapeutische Hilfe in Anspruch.
belga/mh