Sie wird dann nicht mehr nach dem Hubraum der Autos berechnet, sondern nach der Schadstoffmenge. Dadurch sollen Fahrzeuge mit einer geringen Umweltbelastung begünstigt werden. Gleichzeitig wird die Promille-Grenze von 0,8 auf 0,5 herab gesetzt.
Großherzogtum Luxemburg - schadstoffarme Autos begünstigen -
Im Großherzogtum Luxemburg wird die KFZ-Steuer ab 2007 abgeändert.