Die Richter sprachen den 37-Jährigen der fahrlässigen Tötung in Tateinheit mit versuchtem Mord durch Unterlassen schuldig.
Es sei naheliegend, dass das sechs Monate alte Kind die Schädelverletzung durch einen Sturz erlitten habe, als der Vater mit dem Kind allein war, stellten die Richter fest.
Der Vater selbst hatte immer wieder gesagt, er habe keine Erklärung für den Schädelbruch.
lnw/vk